Die kostendeckende Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (KEV) ist seit 1. Januar 2009 in Kraft. Sie wird finanziert über einen Zuschlag auf jede verkaufte Kilowattstunde Strom von max. 0.6 Rp., was jährlich 320 Mio. CHF entspricht.

Zugelassen sind alle Anlagen, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden und die den Kriterien der Verordnung entsprechen (vgl. revidiertes Energiegesetz Art. 7a, Abs. 2, Abschn. d).

Da die verfügbaren Mittel bereits ausgeschöpft sind,  werden seit dem 1.2.2009  sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse von Swissgrid auf eine Warteliste gesetzt. Dies ist eine unbefriedigende Situation.

Es gibt aber Möglichkeiten, solche Anlagen dennoch zu realisieren!

Stromproduktionsanlagen können über den Markt den Strom einspeisen sowie zusätzlich den ökologischen Mehrwert über Ökostrom-Zertifikate verkaufen. Grundsätzlich sind ähnliche Vergütungen zu erzielen wie bei der Einspeisevergütung.

Dank einem sehr breit abgestützten Netzwerk können wir Sie in diesem Bereich unterstützen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten für die Stromproduktion aus Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse vorhanden sind.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Projektes und vor allem auch bei der Ökostromzertifizierung Ihrer Anlage. Bei Bedarf unterstützen wir Sie zudem bei der Vermarktung der Ökostrom-Zertifikate. Auch hier leistet das über Jahre aufgebaute Netzwerk wertvolle Unterstützung.